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Allgemeine Geschäftsbedingungen von “Art Jet” Jérôme Rodemann

1. Geltungsbereich
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäfts-
bedingungen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit
widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind unwirksam.

2. Preise
Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten nur, wenn die Auftragsdaten unverändert bleiben.
Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer. Nachträgliche Auftragsänderungen werden dem
Auftraggeber in Rechnung gestellt.

3. Zahlung
Es werden lediglich folgende Zahlungsarten akzeptiert: Vorkasse, Nachnahme und Barzahlung bei Selbstabholung.
Die Aushändigung der Ware erfolgt nach Zahlungseingang. Die Möglichkeit der Rechnungsstellung besteht nur
nach Vereinbarung für Firmenkunden. Die Zahlung ist innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Abzug zu leisten. Die
Rechnung wird am Tag der Lieferung oder Teillieferung ausgestellt. Wechsel werden nur nach besonderer
Vereinbarung und ohne Skontogewährung angenommen. Sie sind vom Auftraggeber sofort zu zahlen. Für die
rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Rückleitung bei Nichteinlösen haftet der Auftrag-
nehmer nicht. Bei Bereitstellung besonderer Materialien oder Vorleistungen kann Vorauszahlung verlangt werden.
Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs überschritten oder wegen einer Verschlechterung der Vermögens-
verhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer die sofortige Zahlung aller offenen und
noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Waren zurückhalten sowie die Arbeiten an
noch laufenden Aufträgen einstellen. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch
nicht ausgeschlossen.

5. Lieferung
Den Versand nimmt der Auftragnehmer mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für grobe Fahrlässigkeit
und Vorsatz. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wurden. Rechts-
ansprüche bei Lieferverzug des Auftragnehmers können nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz geltend ge-
macht werden. Lieferungs- und Leistungsverzug auf Grund höherer Gewalt oder auf Grund von Ereignissen, die
dem Auftragnehmer die Lieferung wesentlich erschweren, hat der Auftragnehmer auch bei verbindlich zugesagten
Lieferterminen nicht zu vertreten.

6. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen des Auftragnehmers bleibt die Ware sein Eigentum. Verpfändung oder
Sicherheitsübereignung des Auftraggebers sind unzulässig. Die Forderung aus dem Weiterverkauf der Vorbehalts-
ware tritt der Auftraggeber bis zur vollständigen Bezahlung an den Auftragnehmer ab. In der Zurücknahme sowie
in der Pfändung der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

7. Gefahrenübergang und Gewährleistung
Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung das Lager des Auftragnehmers verlassen hat.
Der Auftraggeber hat die Unversehrtheit der Waren unverzüglich bei Lieferung zu prüfen. Beanstandungen sind
nur innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware zulässig. Versteckte Mängel müssen innerhalb von sechs
Monaten geltend gemacht werden. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung
oder Ersatzlieferung verpflichtet und zwar maximal bis zur Höhe des Auftragswertes. Das gleiche gilt für den Fall
berechtigter Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Haftung für Mängelfolgeschäden wird
ausgeschlossen. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
Bei allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Für Ab-
weichungen in der Beschaffenheit des Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen An-
sprüche gegen den Zulieferer. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% können nicht beanstandet werden.
Berechnet wird die gelieferte Menge.

8. Verwahren, Versicherung
Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach Vereinbarung über den
Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Die Verwahrung kann in Rechnung gesetzt werden. Der Auftragnehmer
haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

9. Eigentum, Urheberrecht
Die vom Auftragnehmer zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände bleiben,
auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber haftet allein,
wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der
Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung
freizustellen.

10. Impressum
Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf den Auftragserzeugnissen in geeigneter Weise auf seine Firma und
etwaige Warenzeichen hinzuweisen.

11. Gerichtsstand
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und
Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus
dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Hamburg.

12. Rechtsgeltung und Rechtswirksamkeit
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen verbindlich.

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